
Ralf Buerger

Unternehmen: Rechtsanwaltskanzlei Buerger
Mitgliedschaften:
- ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
- DAV
- Anwaltsverein Hagen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
1988 Abi Theodor-Heuss Gymnasium Hagen
1988-1990 Zivildienst Ausbildung Rettungssanitäter
1990-1996 Studium Rechtswissenschaft Westfälische Wilhelms-Universität Münster
1. Staatsexamen
1996-1998 Referendariat Arnsberg
2. Staatsexamen
1998 Zulassung als Rechtsanwalt und seitdem als selbständiger, unabhängiger Rechtsanwalt tätig
2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
2011 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2019 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Urkunde Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Urkunde - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Urkunde - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Teilnahme - Deutsche Anwalts Akademie - Fachseminar Bank und Kapitalmarktrecht
Teilnahme 12. Tag Bank und Kapitalmarktrecht
12. Tag des Bank und Kapitalmarktrechts
Teilnahme Seminar Kündigungsschutzverfahren
Teilnahme Seminar aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Teilname Seminar Unternehmenskauf im Mittelstand
Teilname Seminar Arbeitsrecht der Insolvenz
Teilnahme Seminar Führerscheinentzug
Teilnahme Seminar Bielefeld Fachlehrgang Verkehrsrecht
Teilnahme Schnittstelle Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht
Seminar Insolvenzrecht
Fortbildungsbescheinigung - Sanierung und Insolvenz
Teilnahme Seminar Rechtsprechung Bankrecht
Teilnahme Seminar Widerrufsbelehrung bei finanziertem Fondserwerb
Teilname Seminar Bank und Kapitalmarktrecht
Forbildungsnachweis Verkehrsrecht
Fortbildungsnachweis Arbeitsrecht
Teilnahmebescheinigung Umstrukturierung Sanierung Arbeitsrecht
Teilnahmebescheinigung Schnittstelle Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht
Zertifikat Sanierung und Insolvenz
Zertifikat BGH Sachschadesrecht
Fortbildung Unfallflucht
Fortbildung Sachschadensregulierung
Fortbildung Bankrecht
Geno-Vorsorge eG muss Investmentgeschäft nach BaFin-Bescheid einstellen und abwickeln
Die Geno-Vorsorge eG muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen und abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben.
Nach Angaben der BaFin warb die Geno-Vorsorge eG von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen, ohne dabei einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen. Damit habe sie durch kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zu verfügen.
Humanimity Service GmbH kündigt Insolvenzantrag an
Überraschend kommt es nicht: Die Humanimity Service GmbH kann die Zahlungsunfähigkeit nicht abwenden und wird deshalb Insolvenz anmelden. Das teilte der Geschäftsführer der Gesellschaft in einer Info-Mail mit.
Die Insolvenz trifft vor allem auch die Anleger, die der Humanimity Service GmbH Nachrangdarlehen gewährt haben und nun mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen müssen.
Humanimity Service GmbH
GenoGen eG – Insolvenzanfechtung - Ansprüche gegen Prüfungsverband DEGP
OLG Hamm: Unwirksame Klausel bei Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind für die Darlehensgeber schon deshalb mit einem hohen Risiko verbunden, weil ihre Forderungen im Insolvenzfall hinter die Ansprüche der erstrangigen Gläubiger zurückfallen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Darlehensgeber ihr investiertes Kapital komplett verlieren können.